Die Schule ist ein Ort des Lernens, ein Ort der Begegnung und damit des Miteinanders.
Überall wo Menschen miteinander leben und arbeiten, braucht es gewisse Vorschriften, an die sich alle halten sollen, darum ist es wichtig, folgende Regeln zu kennen und einzuhalten.
Bei Regelverstößen gegen unsere Hausordnung und Missachtung von Anweisungen des Lehrpersonals bleibt es der Schule vorbehalten, weitere Konsequenzen einzuleiten.
Wir alle haben Pflichten zu erfüllen, an die wir erinnern möchten:
- § Pflichten der Erziehungsberechtigten:
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie sind verpflichtet ihre Kinder mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die Erfüllung der schulischen Pflichten ihrer Kinder hinzuwirken. Weiteres haben die Erziehungsberechtigten ihre Kinder bei der Befolgung von Anordnungen und Aufträgen bestmöglich zu unterstützen.
- § Pflichten der Schülerinnen und Schüler:
Die SuS sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Hausordnung einzuhalten. Sie haben weiteren Anordnungen und Aufträgen im Rahmen der individuellen Lernbegleitung Folge zu leisten.
(Auszug aus dem Schulunterrichtsgesetz)
Regel |
Erklärung |
Konsequenz |
Umgangsformen
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Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander. Dazu gehört sowohl das Grüßen von Lehrpersonen und Mitschülern als auch das pünktliche Erscheinen zum Unterricht. Um keine/n SuS anderer Herkunft auszugrenzen, sprechen wir im gesamten Schulgebäude Deutsch. |
Bei gewalttätigen Handlungen ergeht eine Mitteilung an die Eltern. Je nach Art und Schwere des Vergehens reichen die Konsequenzen von vereinbarten Aufgaben bis hin zur Suspendierung, d.h.: des Ausschlusses vom Unterricht. |
Mit Schuleigentum und fremdem Eigentum muss sorgsam umgegangen werden, Schäden sollen sofort gemeldet werden. |
Sollte Schuleigentum oder fremdes Eigentum mutwillig beschädigt werden, wird Kostenersatz gefordert bzw. wird der oder die SuS aufgefordert, die Verunreinigung zu beseitigen. |
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Hausschuhpflicht |
Im gesamten Schulgebäude gilt eine Hausschuhpflicht. Die SuS müssen ein separates Paar Schlapfen/Patschen tragen. Das Betreten des Schulgebäudes in Straßenschuhen, Socken oder barfuß ist nicht erlaubt. |
Sollte ein Kind auch nach mehrmaliger Aufforderung keine Hausschuhe haben, werden dem Kind Hausschuhe der Schule (€2,50) verkauft. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Hausschuhpflicht werden die Eltern nach spätestens einer Woche verständigt. |
Angemessene Kleidung |
Die Schule dient auch als Ort, an dem den SuS ein ordentliches Erscheinungsbild vermittelt werden soll. Das Tragen von Kleidung, die unter diesem Betrachtungspunkt als unangemessen angesehen wird, ist untersagt: · Keine provokanten T-Shirts (Fuck, Shit, etc.) · Keine Jogginghosen · Keine Kapperl, Mützen, etc. Verwendung von geeigneter Turnbekleidung |
Sollte ein Kind mit unangemessener Kleidung in die Schule kommen, wird es dazu aufgefordert, diese umzudrehen oder ein Turnleiberl drüberzuziehen. Bei mehrmaligem Verstoß erfolgt die Verständigung der Eltern. |
Essen und Trinken |
Die Schule dient auch als Ort, an dem den SuS ein Wissen über gesunde Ernährung und Umweltbewusstsein vermittelt werden soll. Somit sind Eis,Kaugummi, Chips, Eistee, Pommes und dgl. in der Schule verboten. Ebenfalls nicht gestattet sind koffeinhaltige und stark zuckerhaltige Getränke wie Energy-Drinks, Cola oder Kaffee. Mitgebrachtes Essen sollte in Jausenboxen verpackt sein. |
Bei Verstößen werden diese abgenommen und vernichtet. |
Handynutzung
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Handys sind im Schulhaus in der Schultasche im ausgeschalteten Zustand - kein Lautlosmodus - zu verwahren. Auf Anweisung von Lehrpersonen darf das Handy im Unterricht verwendet werden. Jeder Klassenvorstand hat die Möglichkeit, die hier angegebenen Regeln strenger auszulegen und zu verschärfen. |
Ein Handy, das den Unterrichtsablauf nach Ermessen der Lehrperson stört, wird bis zum Ende des Unterrichtstages von der Lehrperson abgenommen und am Ende des Unterrichtstages wieder ausgehändigt. Beim 3. Verstoß werden die Erziehungsberechtigten gebeten, das Handy im Schulhaus abzuholen. Es besteht keine Haftungfür abgenommene Handys! |
Pausenordnung
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Die 5-Minuten-Pausen dienen zur Vorbereitung auf die nächste Stunde und sie müssen in der eigenen Klasse verbracht werden. Ein Toilettengang ist jedoch erlaubt. |
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In den großen Pausen ist es den SuS gestattet Getränke zu kaufen, sowie sich am Gang aufzuhalten. |
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SuS, denen der Aufenthalt in Freistunden und während der Mittagspause in den Klassen gestattet ist, haben die getroffenen Anordnungen zu befolgen. |
Bei Missachtung der Regeln während der Freistunden oder während der Mittagspause können SuS für diese Zeit aus dem Schulgebäude verwiesen werden. |
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Grundsätzlich ist das Betreten von fremden Klassen verboten. Auch darf während der Unterrichtszeit die Garderobe nicht wieder aufgesucht werden. |
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Mülltrennung |
Die Mülltrennung gilt im gesamten Schulgebäude. Dabei werden die dafür vorgesehenen Behälter der Recyclingstation verwendet. |
Sollte die Regel ständig missachtet werden, wird der oder die SuS zur Mitarbeit im Müllteam verpflichtet. |
Weiteres
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Die Brandschutzbestimmung, die Bibliotheksordnung und die Benützungsvorschriften für die Sonderräume (z.B.: keine Getränke und kein Essen in den EDV-Räumen sowie im Turnsaal) müssen beachtet und eingehalten werden. |
Das Lehrerteam der MS 2 freut sich auf ein erfolgreiches Schuljahr und
bedankt sich für Ihre Kooperation.
Hier kannst du die Hausordnung downloaden.